Satzung
Janosch Gesellschaft e.V.
Sonnenfeld 2 25548 Kellinghusen
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts der Abgabenordnung „steuerbegünstigte Zwecke“. Er dient ausschließlich der Förderung der Kunst und Kultur sowie des sozialen Miteinanders. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Die Einnahmen für die in § 2 bestimmten Zwecke des Vereins sollen beschafft werden durch:
Die Mitgliederversammlung beschließt nach Vorschlag des Vorstands über die Höhe der Mitgliedsbeiträge für Privatpersonen sowie für Firmen und Institutionen. Die Mitgliederversammlung beschließt zugleich die Beitragsordnung, die die Höhe, Staffelungen und Ausnahmen der Zahlung der Mitgliedsbeiträge regelt. Das Recht der Fördermitglieder ist beschränkt gemäß § 7.4.
Änderungsvermerk
Die Satzung wurde geändert durch Mitgliederentscheid / Umlaufbeschluss am
10. September 2015.